Köln (NRW) – Die Justiz arbeitet mitunter in gemächlichem Tempo. Bei Huso B. (42), der Sozialleistungen erschlichen haben soll, gestaltete sich der Ablauf besonders schleppend. Eine Vorladung des Amtsgerichts Köln vom August vergangenen Jahres, die ihn wegen Betrugsvorwürfen erneut vor Gericht bringen sollte, konnte zunächst nicht zugestellt werden. Der Zusteller fand den bosnischen Staatsangehörigen im Flüchtlingsheim angeblich nicht vor, weshalb der für Dezember angesetzte Prozessstermin hinfällig wurde.
Was den Behörden offenbar misslang, gelang anderen Absendern: So erreichte die Familie etwa ein Schreiben des Jobcenters zur Bürgeldzahlung für B.s Kinder. Nun ist schließlich auch die gerichtliche Ladung bei ihm eingegangen.
Sieben Monate bis zur Zustellung der Gerichtspost
Über Huso B. aus Köln wurde in der Vergangenheit mehrfach berichtet: Der als Berufskrimineller eingestufte Mann (147 frühere Straftaten werden ihm zur Last gelegt) hätte bereits vor 23 Jahren abgeschoben werden sollen. Dennoch bezieht er monatlich 7250 Euro für sich, seine Ehefrau und die acht gemeinsamen Kinder.
Erst kürzlich erhielt die Familie ein amtliches Schreiben, das für drei der Kinder monatliche Leistungen in Höhe von insgesamt 2010,94 Euro bewilligte. Dieses sowie alle anderen Briefe kamen problemlos an.
Allein die gerichtliche Vorladung benötigte sieben Monate, bis sie Huso B. erreichte. In dem Betrugsverfahren wird ihm vorgeworfen, eine Drogeriekette in drei Fällen um einen vierstelligen Betrag betrogen zu haben. Über einen Presseanwalt bestreitet Huso B. die Vorwürfe.
Abschiebung für Huso B. ausgeschlossen
Der Prozess ist nun für den 7. Mai angesetzt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Eine Abschiebung in seine Heimat müsste der Familienvater im Falle einer Verurteilung jedoch nicht befürchten. Aufgrund seiner acht Kinder darf er aus humanitären Erwägungen in Deutschland verbleiben.
Huso B. hatte zuvor sogar bestritten, dass überhaupt Ermittlungen gegen ihn laufen, und behauptet, seine letzte Straftat habe er 2014 begangen. „Ich war damals noch jung“, erklärte er. Auch die Höhe der staatlichen Leistungen sei laut seinen Angaben nicht korrekt.
Das Ausländeramt nahm die Familie bereits 2022 in das Programm „Bleibeperspektiven“ auf, das eigentlich der Integration geduldeter Asylbewerber dient. Dass sowohl Huso B. als auch seine Frau Sanela (40) in Deutschland bereits mehrfach – unter anderem wegen Eigentumsdelikten – vorbestraft sind, schien dabei keine Rolle zu spielen.


%2520arbeitet%2520fu%25CC%2588r%2520eine%2520Sicherheitsfirma%2520als%2520Security%2520vor%2520verschiedenen%2520Hamburger%2520Discounter-Filialen%2520%25E2%2580%259EIch%2520bin%2520sehr%2520dankbar%2520fu%25CC%2588r%2520den%2520Job.%2520Nur%2520so%2520kann%2520ich%2520ein%2520wu%25CC%2588rdevolles%2520Leben%2520fu%25CC%2588hren%25E2%2580%259C.webp&w=1200&q=75)

%2520bei%2520Streit%2520am%2520Kiosk%2520totgetreten%2FFaiz%2520(20)%2520betrat%2520am%2520Montag%2520das%2520Landgericht%2520Dortmund%2520in%2520Handschellen.%2520An%2520der%2520Beerdigung%2520seines%2520Vaters%2520Claudio%2520(%25E2%2580%25A042)%2520drei%2520Tage%2520spa%25CC%2588ter%2520konnte%2520er%2520nicht%2520teilnehmen.webp&w=1200&q=75)
.webp&w=1200&q=75)



%2520kam%2520mit%2520dunklem%2520Sakko%252C%2520Sportdirektor%2520Christoph%2520Freund%2520(2.%2520von%2520rechts)%2520edel%2520ganz%2520in%2520Wei%25C3%259F.webp&w=1200&q=75)
