Berlin – Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) hat heute eine klare Ansage zur Gesundheitsreform gemacht: Bis zur parlamentarischen Sommerpause soll eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet werden. Das Ziel sei, so Merz, „eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes“.

Der Kanzler drängt Gesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU) zur Eile. Sie soll zügig ein umfangreiches Sparprogramm für die finanziell unter Druck stehenden Krankenkassen vorlegen. Merz betont, dass alle Akteure einen Beitrag leisten müssten – Kliniken, Pharmaindustrie, Ärzte, Krankenkassen und auch die Versicherten selbst. Letztere müssen sich wohl auf geringere Leistungen einstellen, wie Merz mit dem Hinweis auf „Korrekturen im Leistungsangebot“ andeutete.

Grundlage für die geplanten Einsparungen bilden 66 Expertenvorschläge. Die Koalition aus Union und SPD will möglichst viele davon umsetzen. Hintergrund ist eine drohende Finanzlücke: Ohne Gegenmaßnahmen klafft 2027 ein Loch von 15 Milliarden Euro, bis 2030 könnten es 40 Milliarden Euro sein.

Das vorrangige Ziel der Regierungsparteien ist es, einen Anstieg der Kassenbeiträge zu verhindern. Allerdings wird noch intensiv darüber verhandelt, welche konkreten Maßnahmen beschlossen werden. Ein Überblick zeigt, wo Einigkeit herrscht und wo noch hart gerungen wird.

Ausgabenbremse

Laut Kanzler Merz ein zentrales Element zur Stabilisierung der Kassenfinanzen. Bislang wuchsen die Ausgaben für Kliniken, Ärztehonorare und Arzneimittel schneller als die Beitragseinnahmen. Künftig soll das Ausgabenwachstum an die Einnahmenentwicklung gekoppelt werden. Die Konsequenz: Begrenzte Honorarsteigerungen für Ärzte und höhere Rabatte von Pharmaunternehmen an die Kassen. Das kurzfristige Sparpotenzial wird auf 5,5 Milliarden Euro geschätzt.

Gesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU)
Gesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU)

Leistungskürzungen im Katalog

Die Krankenkassen sollen künftig nur noch für nachweislich wirksame Behandlungen aufkommen. Das bedeutet das Aus für die Kostenübernahme homöopathischer Mittel. Auch der Nutzen von Reihenuntersuchungen zur Hautkrebsfrüherkennung ohne konkreten Anlass wird infrage gestellt. Zudem sollen verpflichtende Zweitmeinungen, etwa vor Knie-Operationen, unnötige Eingriffe verhindern. Das jährliche Einsparpotenzial wird auf 280 Millionen Euro taxiert. Hier sind sich Union und SPD grundsätzlich einig.

Mehrkosten für Versicherte

Zur Diskussion steht eine Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Derzeit liegt die Eigenbeteiligung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zwischen 5 und 10 Euro, für einen Krankenhaustag bei 10 Euro. Experten schlagen eine Anhebung auf mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro vor. Dies könnte den Kassen knapp 2 Milliarden Euro zusätzlich einbringen. Die SPD lehnt diese Maßnahme derzeit noch ab.

Ebenfalls auf dem Prüfstand steht die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern. Gesundheitsministerin Warken hat jedoch bereits signalisiert, diesen Vorschlag nicht unverändert übernehmen zu wollen, da die CSU Widerstand leistet.

Beitragserhöhung für Besserverdiener

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Beiträge derzeit nur auf Einkommen bis zu einer monatlichen Bemessungsgrenze von 5.812,50 Euro erhoben. Darüber liegende Einkommensanteile sind beitragsfrei. Die SPD setzt sich in den Koalitionsverhandlungen dafür ein, diese Grenze anzuheben. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollen den Beitragssatz stabilisieren oder sogar senken. Aus der Union kommt hierzu Widerstand.

Wiedereinführung eines Karenztages

Regierungskreisen zufolge wird geprüft, einen Karenztag für Arbeitnehmer wieder einzuführen. Das hieße: Bei Arbeitsunfähigkeit erhielte der Angestellte am ersten Tag kein Gehalt. Diese Maßnahme entlastet primär die Arbeitgeber, nicht die Krankenkassen. Sie wird daher nicht im Rahmen der Gesundheitsreform, sondern als Teil eines Pakets zur Senkung der Arbeitskosten und Steigerung des Arbeitsvolumens verhandelt. Die SPD steht dem Vorhaben noch skeptisch gegenüber, schließt es aber nicht grundsätzlich aus.

Weiterhin strittig ist die Finanzierung der Kassenbeiträge für Empfänger von Bürgergeld.