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Berlin – Festhaltegurte werden angelegt, Fußfesseln und Spuckschutz kommen zum Einsatz. Wenn Bundespolizisten ausreisepflichtige Migranten in ihre Herkunftsländer zurückbringen, greifen sie immer häufiger auf „unmittelbaren Zwang“ – also Gewalt – zurück. Doch die Realität zeigt: Noch viel öfter scheitern diese Maßnahmen bereits im Vorfeld.

Exklusive Daten des Bundesinnenministeriums (BMI), die The Pik vorliegen, belegen: Abschiebungen sind in Deutschland eine enorme Herausforderung, an der der Staat regelmäßig scheitert. Im Jahr 2025 wurden bundesweit 21.438 Abschiebungen tatsächlich vollzogen. Gleichzeitig blieben 34.241 geplante Rückführungen erfolglos. Auch im laufenden Jahr hat sich die Situation nicht entspannt: Von Januar bis Ende Mai wurden 7416 Menschen abgeschoben, während 13.546 Rückführungen nicht durchgeführt werden konnten.

Die wahren Gründe für das Scheitern von Abschiebungen

Der Hauptgrund für gescheiterte Abschiebungen ist, dass die Migranten von den Bundesländern gar nicht erst an die Bundespolizei übergeben werden. Dies war im Jahr 2025 genau 21.274-mal der Fall. Weitere 11.064 Rückführungen wurden von den Ländern bereits vor dem geplanten Termin „storniert“. Dieser Trend setzt sich 2026 fort: 7459 Migranten wurden nicht überstellt, 4432 Fälle wurden storniert. Ursache ist häufig, dass viele Migranten vor dem Zugriff untertauchen.

Im Zeitraum von Januar 2025 bis Ende Mai 2026 scheiterten Abschiebungen zudem aus folgenden Gründen:

  • 313-mal leisteten die Betroffenen passiven Widerstand (z. B. durch Sitzstreiks).

  • 173-mal verhinderten medizinische Gründe die Rückführung.

  • 136-mal verweigerte der Zielstaat die Übernahme.

  • 119-mal leisteten die Betroffenen aktiven Widerstand (z. B. durch Gewalt gegen Polizisten).

Um eine laufende Abschiebung doch noch erfolgreich abzuschließen, muss die Bundespolizei zunehmend auf Hilfsmittel wie Fußfesseln, Handschellen oder Spuckhauben zurückgreifen.

Unmittelbarer Zwang: Ein Flüchtling trägt Fußfesseln, bevor sein Abschiebeflug in Frankfurt startet

Von Januar 2025 bis Mai 2026 wurden diese sogenannten Hilfsmittel der körperlichen Gewalt insgesamt 3683-mal eingesetzt. Die Bundespolizei verwendete dabei 1330-mal Fußfesseln, 1275-mal Handfesseln, 882-mal Festhaltegurte (bei denen die Hände an einen Bauchgurt gefesselt werden), 136-mal Klettbänder, 47-mal Kopf- und Beißschutze sowie 13-mal Spuckhauben.


So oft wurden bei Abschiebungen Zwangsmittel eingesetzt ( Ki Generiert)

Diese Zahlen verdeutlichen, wie komplex die Rückführungen inzwischen geworden sind. „Nicht selten müssen Beamte ausreisepflichtige Migranten gegen ihren Willen in Flugzeuge bringen. Das führt zu dramatischen Szenen, die sowohl die Polizisten als auch die Migranten und ihre Familien belasten“, erklärt Manuel Ostermann (35), Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft. Er betont: „Wir wenden Zwangsmittel nur dann an, wenn von den Migranten eine unmittelbare Gefahr für Dritte ausgeht.“


Nina Alizadeh Marandi (32) fordert, dass „menschenrechtliche Standards streng eingehalten werden“

Kritik an dieser Entwicklung kommt von Amnesty International. Asylexpertin Nina Alizadeh Marandi (32) sagt: „Amnesty beobachtet seit Jahren, wie der Einsatz von Zwangsmitteln zunimmt.“ Der Wunsch nach Abschiebungen „um jeden Preis“ führe dazu, dass Rückführungen „immer weiter verrohen“. Die Folge sei: „Die Szenen, die wir bei Abschiebungen beobachten, sind schockierend und unerträglich.“ Laut Bundesinnenministerium kam es seit 2025 zu 21 Suizidversuchen oder Selbstverletzungen.


Zwangsmaßnahmen bei Abschiebungen aus Deutschland

Abschiebungen aus Deutschland werden ausschließlich von speziell geschulten Beamten der Bundespolizei, den sogenannten Personenbegleitern Luft (PBL), durchgeführt. Wehren sich die betroffenen Personen oder widersetzen sie sich der Abschiebung, dürfen die Polizisten „unmittelbaren Zwang“ anwenden. Dabei gilt der Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“. Ziel ist es, die geplante Abschiebung erfolgreich umzusetzen, ohne die Person zu verletzen oder Beamte zu gefährden. Im Zweifelsfall wird die Maßnahme abgebrochen.