Berlin – Die angekündigte Entlastung an der Tankstelle nimmt konkrete Formen an. Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) hat den entsprechenden Gesetzentwurf am Dienstag an die Koalitionsfraktionen übermittelt. Aus dem Dokument, das The Pik vorliegt, geht der genaue Fahrplan für Autofahrer und Mineralölwirtschaft hervor.
Zur kurzfristigen Entlastung soll die Energiesteuer auf Benzin und Diesel jeweils um 14,04 Cent pro Liter reduziert werden. Unter Einberechnung der gesenkten Mehrwertsteuer ergibt sich laut Entwurf ein Preisvorteil von „bis zu 17 Cent brutto je Liter“. Das Gesetz soll am 1. Mai in Kraft treten und zunächst für zwei Monate, bis zum 30. Juni, gelten. Das Ministerium beziffert die finanzielle Entlastung für Verbraucher und Wirtschaft auf etwa 1,6 Milliarden Euro.
Die Beratungen im Bundestag sollen noch in dieser Woche beginnen, die Verabschiedung ist für die kommende Woche vorgesehen. Finanzminister Klingbeil betonte: „Mein Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuer liegt vor und kann nun zügig parlamentarisch beraten werden. Wir lassen die Menschen in dieser Krise nicht im Stich. Jetzt ist der Moment für Entlastungen. Damit unterstützen wir Pendler, Handwerker, Transportunternehmen und alle, die unter den hohen Kraftstoffpreisen leiden.“
Erforderlich ist zudem eine Sondersitzung des Bundesrates, der regulär erst am 8. Mai wieder tagt. Mehrere Ministerpräsidenten signalisierten bereits Zustimmung, darunter Thüringens Regierungschef Mario Voigt. Er erklärte: „Wir werden alles ermöglichen, was die Bevölkerung schnell entlastet.“
Die Sondersitzung könnte am 24. April stattfinden. Die praktische Umsetzung der Steuersenkung wäre dennoch erst zum 1. Mai möglich, da der Zoll die technische Umstellung vornehmen müsse, so die Begründung.
Die Mineralölunternehmen sind verpflichtet, die neuen Steuersätze mit Inkrafttreten des Gesetzes anzuwenden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Finanzminister Klingbeil haben deutlich gemacht, dass sie eine vollständige Weitergabe der Entlastung an die Endverbraucher erwarten. Eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht, da die Konzerne ihre Verkaufspreise frei festlegen können.
Die Regierung rechnet zudem mit Verzögerungen bei der Preissenkung an der Zapfsäule. Im Gesetzentwurf heißt es: „Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Steuersatzsenkung verzögert und schleichend in den Verbrauchspreisen niederschlägt.“ Grund sei, dass in den ersten Tagen des Mai möglicherweise noch Kraftstoff aus Lagern verkauft werde, der „noch mit dem ursprünglichen Steuersatz versteuert worden ist“.
Milliardenschwere Belastung für den Staatshaushalt
Die Aktion hat einen hohen Preis für den Bundeshaushalt: Das Vorhaben führe zu „Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 1,46 Mrd. Euro“. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass sich die Mineralölkonzerne kurz vor Auslaufen des reduzierten Steuersatzes mit Vorräten eindecken könnten, da die Steuer beim Verlassen der Firmenlager fällig wird. Dies könnte dem Fiskus zusätzliche Einnahmen entgehen lassen.
Finanzminister Klingbeil kündigte weitere Maßnahmen im Bereich der Kraftstoffpreise an: „Wir werden das Kartellrecht verschärfen und die Übergewinnsteuer weiterverfolgen. Ich will, dass maßlose Krisenprofite abgeschöpft und an die Bürger zurückgegeben werden.“ Die Pläne für eine Übergewinnsteuer sind innerhalb der Regierung jedoch umstritten. Insbesondere Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) lehnt sie ab.
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