Berlin – Eine erfreuliche Entwicklung für verschuldete Personen: Zum 1. Juli 2026 werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Wer von einer Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, darf künftig einen etwas größeren Teil seines Einkommens behalten.
Höheres verfügbares Einkommen trotz Pfändung
Der Grundbetrag, der nicht gepfändet werden darf, erhöht sich von 1555 Euro auf 1589,99 Euro netto. Das bedeutet: Wer maximal dieses Einkommen erzielt und keine Unterhaltsverpflichtungen hat, muss bei einer regulären Lohnpfändung nichts abgeben. Für viele Betroffene ist dies zwar kein großer finanzieller Sprung. Dennoch, so eine Sprecherin des Deutschen Caritasverbandes: „Selbst kleine Freibeträge bedeuten für Schuldnerhaushalte mit knappen finanziellen Mitteln bereits eine spürbare Entlastung.“
Auswirkungen der Neuregelung im Detail
Ein Beispiel verdeutlicht die Änderung: Wer 1800 Euro netto verdient und keine Unterhaltspflichten hat, musste bisher monatlich 171,50 Euro an Gläubiger abführen. Ab Juli sinkt dieser pfändbare Betrag auf 148,82 Euro. Dem Schuldner verbleiben somit jeden Monat 22,68 Euro mehr.
Bei höheren Gehältern fällt die Entlastung ähnlich aus: Bei einem Nettoeinkommen von 2500 Euro reduziert sich die pfändbare Summe von 661,50 Euro auf 638,82 Euro, bei 4000 Euro netto von 1711,50 Euro auf 1688,82 Euro. Einkommensanteile oberhalb dieser Beträge sind weiterhin vollständig pfändbar.
Caritas sieht weiteren Anpassungsbedarf
Die Pfändungsgrenzen werden jährlich aktualisiert, um das Existenzminimum zu gewährleisten. „Grundsätzlich ist diese Regelung zu begrüßen“, erklärt die Caritas-Sprecherin. „Sinnvoller wäre jedoch eine Anpassung der Freigrenzen an die tatsächliche Teuerungsrate.“ Andernfalls werde es für Betroffene zunehmend schwieriger, „existenziell notwendige Ausgaben, etwa für Schulbücher oder Medikamente, zu bestreiten“.
Die neuen Grenzen gelten für die reguläre Pfändung von Arbeitseinkommen. Für Unterhaltspfändungen, etwa bei Kindesunterhalt, existieren abweichende Regelungen. Wer hier in der Pflicht steht, muss damit rechnen, dass ein deutlich größerer Teil seines Einkommens gepfändet werden kann.
In den Schuldnerberatungsstellen der Caritas zeichnet sich zudem eine wachsende Belastung ab. „Uns liegen keine Hinweise auf einen drastischen Anstieg von Lohnpfändungen vor. Wir beobachten jedoch eine Zunahme von Kontopfändungen, die für die Betroffenen besonders problematisch sind“, so die Sprecherin. Deutlich spürbar sei außerdem der gestiegene Bedarf an Beratungsangeboten.


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