Bochum (NRW) – Ein grausiger Fund, ein Ex-Partner im Fokus des Ermittlungsverfahrens und eine polizeiliche Aktion, die gründlich misslang: Im Prozess um den Tod von Anita S. (†35) aus Bochum wird der Angeklagte Matthias K. (39) überraschend auf freien Fuß gesetzt. Die Kammer sieht derzeit keinen hinreichenden Tatverdacht mehr. Im Zentrum der Diskussionen steht ein mysteriöses Schreiben, mit dem die Ermittler den Beschuldigten offensichtlich in eine Falle führen wollten.
Ex-Partner nach Entdeckung eines Schädels in Gewahrsam genommen
Seit dem Monat Juli muss sich der Mann wegen Totschlags verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, seine frühere Partnerin im Jahr 2019 getötet und ihren Körper zerteilt zu haben. Die im kaufmännischen Bereich tätige Frau war seinerzeit ohne jede Spur verschwunden. Matthias K. rückte in das Visier der Fahnder, allerdings fehlten sowohl ein Leichnam als auch belastbare Beweise.

Erst mehr als drei Jahre danach, im Februar 2023, entdeckte eine Spaziergängerin den skelettierten Kopf der Vermissten. Dieser war nach Angaben der Anklagebehörde mit grünem Klebeband umwickelt. Die Sonderkommission „Stausee“ startete einen neuen Versuch, den Ex-Freund des Opfers zu überführen. Der Fund des Schädels wurde zunächst unter Verschluss gehalten. Anfang 2026 sah man die Beweislage dann als ausreichend für einen Haftbefehl an. Die Festnahme von Matthias K. erfolgte umgehend!
Haftbefehl wird vom Gericht unerwartet außer Vollzug gesetzt
Im Verlauf der Hauptverhandlung kamen jedoch Zweifel auf. Die Rechtsanwälte Egmund Schenkel und Michael Emde reichten daraufhin eine Beschwerde gegen die Haft ein. Diese hatte Erfolg!

Katja Nagel, Sprecherin des Gerichts, erklärte dazu: „Bei einer erneuten Prüfung der Umstände konnte die Kammer aktuell keinen dringenden Tatverdacht mehr feststellen. Dies führte zur Aufhebung des Haftbefehls. Diese Entscheidung ist jedoch nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen, da die Beweisaufnahme weiterhin läuft.“
Verdeckter Ermittler stellte dem Beschuldigten eine Falle
Wie nun durchgesickert ist, hatte die Polizei einen Undercover-Ermittler auf den Mann angesetzt. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft versuchten die Beamten, K. mit einem unheimlichen Schreiben in eine Falle zu locken. Auf dem Zettel, den der Beschuldigte an seinem Opel unter dem Scheibenwischer entdeckte, stand: „Der Schlampe hast du es richtig gegeben. Endlich ein Mann der Tat! Einer, der sich wehrt und sich nicht alles von den Weibern gefallen lässt. Wir brauchen mehr Männer wie dich! Die Schlampe dort zu verbuddeln, war eine gute Idee.“

Zusätzlich enthielt das Papier eine Kartenskizze des Gebiets, in dem der Schädel gefunden wurde, sowie den Vermerk, dass der Leichnam nicht ausreichend tief verscharrt worden sei. Das Ziel dieser Aktion war es offenbar, K. zum geheimen Ablageort zu locken und ihn dort auf frischer Tat zu ertappen. Die Logik dahinter: Nur der wahre Täter hätte die genaue Stelle in dem Areal kennen können.
Beschuldigter übergab das Schreiben seiner Verteidigung
Der mutmaßliche Täter reichte den Zettel jedoch umgehend bei seinen Anwälten ein. Diese sehen sich in ihrer Haltung bestätigt: „Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung geteilt. Wir werten diese Entscheidung als ein äußerst positives Signal“, kommentierte Michael Emde.
Matthias K. hat eine Beteiligung am Tod von Anita S. stets von sich gewiesen. Bereits 2020 äußerte er sich und beteuerte: „Ich habe damit nichts zu tun und bin nicht einmal der Lebensgefährte. Seit diesen falschen Beschuldigungen wurde meine gesamte Existenz unwiederbringlich zerstört und ich bin gesundheitlich am Ende.“ Auch die inzwischen verstorbene Mutter des Opfers hatte in einem Gespräch erklärt: „Mir ist der Mann fremd, Anita hat kaum etwas von ihm erzählt.“




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