Denken Sie an die Zeit zurück, als Sie im Ausland berufstätig waren oder dort eine Erbschaft erhielten. Ihr Bankkonto ist bis heute unangetastet geblieben. Ein paar tausend Euro liegen darauf, die jährlichen Zinserträge sind überschaubar. Für Sie ist das eine Randnotiz – für das deutsche Finanzamt könnte es jedoch ein relevanter Datensatz sein.
Zahlreiche Auslandskonten rücken nun in den Fokus der deutschen Steuerbehörden. Banken und Finanzinstitute waren verpflichtet, ihre Daten bis zum 31. Juli 2026 an die jeweiligen nationalen Steuerverwaltungen zu übermitteln. Von dort aus erfolgt die Weiterleitung nach Deutschland. Längst geht es dabei nicht mehr ausschließlich um Multimillionäre, Offshore-Konstrukte oder diskrete Konten in der Karibik. Auch ein traditionsreiches Konto in Österreich, ein Wertpapierdepot in der Schweiz oder ein ausländischer Online-Broker können betroffen sein.
Die genaue Zahl der in Deutschland erfassten Personen bleibt ein Geheimnis der Behörden. Dennoch ist das Ausmaß beachtlich: Bereits im Jahr 2019 verzeichnete Deutschland rund 9,3 Millionen Meldungen zu Konten im Ausland. Übermittelt werden können neben Namen und Adresse auch die Steuer-ID, die Kontonummer, der Kontostand sowie anfallende Zinsen und Dividenden. Im Anschluss gleicht das Finanzamt diese Angaben mit den eingereichten Steuererklärungen ab.
Werden Einkünfte entdeckt, die nicht deklariert wurden, kann die Situation schnell eskalieren: Rückfragen, Nachzahlungen und im Extremfall ein Ermittlungsverfahren sind mögliche Konsequenzen.
Die Zeiten der Unsichtbarkeit für Auslandskonten sind vorbei
Seit 2017 ist Deutschland Teil des automatischen Informationsaustauschs. Im Jahr 2026 umfasst dieser Verbund 118 Staaten und Territorien – darunter die Schweiz, Liechtenstein, Panama und die Cayman Islands. Das sind drei Teilnehmer mehr als im Vorjahr. Die Frist für Banken zur Datenmeldung endete am 31. Juli, der eigentliche Austausch zwischen den Ländern läuft bis Ende September. Steuerberater Sascha Matussek bringt es auf den Punkt: „Das Ausland ist heute kein Steuerversteck mehr, sondern oft nur ein anderer Speicherort für Daten.“

Sascha Matussek arbeitet als Steuerberater, Unternehmer und Gründer von Matussek & Partners in Stuttgart. Seine Schwerpunkte liegen in der Steueroptimierung, der Unternehmensentwicklung und der Nachfolgeplanung.
Besteht Anlass zur Sorge um das eigene Vermögen?
Ein Konto im Ausland zu führen, ist vollkommen legal. Wer sämtliche Erträge ordnungsgemäß und vollständig versteuert hat, braucht keine Bedenken zu haben. Schwierig wird es erst, wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen nicht angegeben wurden. Dabei werden nicht sämtliche Transaktionen übermittelt – der automatische Informationsaustausch konzentriert sich auf zentrale Kennzahlen wie Kontostände und Kapitaleinkünfte.
Auch ein geerbtes Auslandskonto kann zu Nachfragen führen, sofern das Konto selbst oder die daraus resultierenden Einnahmen nie deklariert wurden. Ferienimmobilien hingegen sind von diesem Meldesystem nicht automatisch erfasst. Für Kryptowährungen existieren separate Vorschriften; der internationale Datenaustausch startet dort zu einem späteren Zeitpunkt.
Welche Angaben sind erforderlich?
Das Guthaben selbst unterliegt nicht der Besteuerung. Wer 20.000 Euro auf einem Auslandskonto hält, zahlt nicht allein deshalb Steuern. Steuerpflichtig sind vielmehr die Erträge – also Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Bei inländischen Banken erfolgt der Steuerabzug in der Regel automatisch. Bei Instituten im Ausland sieht das häufig anders aus. Hier müssen die Erträge in der deutschen Steuererklärung aufgeführt werden, in der Regel über das Formular für Kapitalerträge (KAP). Bereits im Ausland entrichtete Steuern lassen sich oftmals anrechnen. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Staat und dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Brisant wird der Fall, wenn Einkünfte bisher verschwiegen wurden. Dann kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an: Unter bestimmten Bedingungen können Betroffene ihre Angaben noch nachträglich korrigieren. Sie zahlen dann die ausstehenden Steuern auf Zinsen und bleiben straffrei. Doch wer zu lange zögert, läuft Gefahr, dass dieser Weg versperrt ist. Matussek mahnt: „Ist das Finanzamt dem Fall schon auf der Spur, kann das bereits zu spät sein.“

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