Mönchengladbach (NRW) – Er erscheint als freier Mann vor Gericht und wirkt völlig entspannt auf der Anklagebank: Oguzhan „Ötzi“ D. (36) hat durchaus Grund zur Gelassenheit. Denn obwohl er angeblich sieben- bis achtmal auf einen 49-Jährigen gefeuert haben soll, lautet die Anklage lediglich auf gefährliche Körperverletzung. Dabei fahndete die Polizei über ein Jahr lang wegen eines versuchten Tötungsdelikts nach dem Hells Angel.
In der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2024 geriet „Ötzi“ laut Anklage in einer Gaststätte in Viersen (Nordrhein-Westfalen) bei einer illegalen Glücksspielrunde in Streit. Vor der Kneipe eskalierte die Situation. Sein Kontrahent brach mit durchschossenen Beinen zusammen, der mutmaßliche Schütze entkam trotz eines Einsatzes von Spezialeinsatzkommando und Hubschrauber.
Polizei warnte vor Hells Angel „Ötzi“
Die Polizei fahndete öffentlich nach Oguzhan D. und versah den Aufruf mit einem rot hinterlegten Warnhinweis: „NOTE FOR YOUR SAFETY – Der Tatverdächtige könnte bewaffnet sein!“ Bei Prozessbeginn erschien erst zwei Stunden nach Start ein Wachtmeister im Saal.
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Die Ermittler blieben bei der Suche nach dem Hells Angel erfolglos. Vermutlich hatte er sich in die Türkei abgesetzt. Erst im September 2025 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde am Flughafen festgenommen. Seine Anwältin Viktoria Nagel hatte die Rückkehr mit den Strafverfolgern abgestimmt. Bereits nach einem Monat wurde „Ötzi“ aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Justiz hatte die Schüsse auf den 49-Jährigen von versuchtem Mord oder Totschlag auf Körperverletzung herabgestuft.
Der muskelbepackte Rocker könnte jedoch noch glimpflicher davonkommen. Im Gerichtssaal werden Aufnahmen aus dem Lokal gezeigt, die die Vorgeschichte der Schüsse dokumentieren: Das spätere Opfer streitet zunächst mit einem anderen Mitspieler und greift ihn an. Der Rocker versucht offenbar zu schlichten. Dabei legt er dem damals 47-Jährigen von hinten den Arm um den Hals. Laut Anklage so lange, bis dieser das Bewusstsein verlor.

Richter bietet Angeklagtem Ausweg an
Als Richter Hagen Diepolder den Angeklagten fragt, ob er dazu Angaben machen möchte, liefert er ihm fast schon eine Verteidigungslinie: Nach den Bildern sei „ein Verteidigungswille vorhanden“, der auch als Nothilfe (rechtlich mit Notwehr vergleichbar) gewertet werden könnte. Verteidiger Wolf Bonn antwortet prompt für „Ötzi“: „Der Aggressor war nicht mein Mandant. Der Mann wurde auch nicht ohnmächtig, sondern lässt sich kurz fallen, um aus dem Griff rauszukommen.“
Das Video endet, als alle Männer hinausgehen und die Schüsse fallen. Das spätere Opfer soll den Rocker gefragt haben: „Warum hast du mich geschlagen?“ Laut Anklage sei Oguzhan D. ihm gefolgt und habe zunächst drei bis vier Schüsse auf die Beine abgegeben. Nachdem das Opfer in einen Hauseingang geflüchtet war, soll er weitere viermal gefeuert haben.
Vielleicht gelingt es „Ötzis“ Verteidigern im Laufe des Prozesses noch, ihn in ein ganz anderes Licht zu rücken. Aus seinem Umfeld heißt es, der 49-Jährige habe den Hells Angel vor den Schüssen verfolgt. Auch ein Messer soll eine Rolle gespielt haben.
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