Münster (NRW) – Mit akkurat gescheiteltem Haar und einem glattrasierten Gesicht, das nur ein grauer Spitzbart ziert: Stefan Wijkamp (58) aus Oosterbeek (Niederlande) gleicht Adolf Hitler nicht bloß optisch – er bekennt sich auch offen zur Bewunderung des Nazi-Diktators. Der sogenannte „Holland-Hitler“ muss sich am kommenden Freitag vor dem Amtsgericht Münster verantworten.

Matthias Bieling (54), stellvertretender Leiter der Behörde, sagte: „Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Anlass ist ein Interview, das der Beschuldigte im Rahmen einer Demonstration am Hauptbahnhof Münster gegeben hat.“ Die Hauptverhandlung ist für den 24. Juli terminiert. Ob der bekennende Neonazi tatsächlich erscheint, ist ungewiss.

Wijkamp ist in der rechtsextremen Szene ein häufiger Gast bei öffentlichen Auftritten. Mehrfach war er etwa in Dortmund und Wuppertal zu sehen, oft in einem langen Ledermantel und mit einer braunen Krawatte, die ein Edelweiß-Motiv schmückte. Laut einem Bericht des Nieuwsblad arbeitete er in jungen Jahren für einen Waffenhändler und reparierte Gewehre – verlor jedoch seine Anstellung, nachdem er mit einem SS-Abzeichen an seinem Arbeitsplatz erschien.

Dieses Interview brachte dem Hitler-Sympathisanten eine Anklage wegen Volksverhetzung ein

Ab 2017 hielt er sich vermehrt in Deutschland auf und trat der inzwischen aufgelösten Neonazi-Partei „Die Rechte“ bei. Zeitweise gehörte er sogar dem Vorstand der Gruppierung an, die 2019 die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (†96) als Spitzenkandidatin aufstellte. Der streitbare Niederländer spricht gern vor Nazis, mit der Presse hingegen – eigenen Aussagen zufolge – normalerweise nicht.

Neonazi droht Haftstrafe für seine Hitler-Verehrung

Am Rande der Demonstration in Münster (Nordrhein-Westfalen) machte er am 19. Juli 2025 eine Ausnahme: In einem Video-Interview beantwortete er ausführlich die Fragen eines umstrittenen YouTubers. „Meine Liebe für Deutschland heißt Adolf Hitler“, erklärte er darin. Den Mann, der skrupellos Millionen von Juden ermorden ließ, bezeichnete er sogar als „Weltwunder ohnegleichen“, als „brillant“ und als „Genie“. Dies sei schließlich seine Meinung, doch auf die Meinungsfreiheit in Deutschland vertraue er nicht.

Seine Äußerungen sind laut Anklage jedoch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern stellen eine Straftat dar. In Paragraf 130 des Strafgesetzbuches heißt es unter anderem: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

Bei Demonstrationen in Deutschland schwenkt Stefan Wijkamp (58) gerne die niederländische Flagge

Und was geschieht, falls der Neonazi nicht zum Prozess erscheint? Lisa Chiarelli, Fachanwältin für Straf- und Migrationsrecht aus Dortmund, erklärt: „Wenn die Beweislage eindeutig ist, kann das Gericht in Abwesenheit des Angeklagten einen Strafbefehl erlassen. Andernfalls wäre auch die Ausstellung eines Haftbefehls möglich.“