Duisburg (NRW) – Sie ist die bekannteste Pädagogin Deutschlands – und gewinnt in jedem Szenario. Seit 17 Jahren ist die 62-Jährige dienstunfähig geschrieben, kassierte in dieser Zeit ihr volles Gehalt inklusive sämtlicher Tariferhöhungen. Nun stellt sich heraus: Der Frau steht obendrein eine finanzielle Abgeltung für Urlaubstage zu, die sie wegen ihrer Erkrankung nicht antreten konnte!
Aktuell wehrt sich die Lehrerin gerichtlich gegen ihre Zurruhesetzung. Sollte sie obsiegen, wäre das Land NRW gezwungen, weiterhin das komplette Gehalt zu überweisen. Selbst bei einer Niederlage winkt ein stattliches finanzielles Entgegenkommen.
Vom Krankenstand in den Ruhestand
Ermöglicht wird dies durch das Beamtenrecht: Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage können in eine Geldleistung umgewandelt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr handelt, der noch nicht verjährt ist. Die Auszahlung erfolgt, wenn der Beamte den Urlaub wegen Krankheit vor der Beendigung seines Dienstverhältnisses nicht mehr nehmen konnte.
Da die Lehrerin unmittelbar aus dem Krankenstand in den Ruhestand überging, blieb ihr keine Gelegenheit, Resturlaub abzubauen. „Mit dem Ende des Beamtenverhältnisses entsteht ein Anspruch auf den bis dahin nicht verfallenen Urlaub. Dieser verfällt 15 Monate nach Abschluss des jeweiligen Urlaubsjahres“, erläutert eine Sprecherin der Bezirksregierung.

Konkret bedeutet das: Der dauerhaft erkrankten Studienrätin stehen die Urlaubsansprüche des Vorjahres sowie der anteilige Urlaub für 2026 bis zu ihrer Pensionierung im Mai zu. Zusammen ergibt das ein Plus von etwas mehr als einem Monatsgehalt. Ihr letztes Monatseinkommen belief sich auf 6174,04 Euro. Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf betont: „Der Anspruch muss nicht separat beantragt werden, sondern wird automatisch von Amts wegen ausgezahlt.“
Staatsanwaltschaft schaltet sich ein
Während ihrer Krankschreibung erhielt sie mindestens zwei Gehaltserhöhungen. Falls die Lehrerin den Prozess gegen ihre vorzeitige Pensionierung gewinnt und erneut in den Dienst treten muss, winken sogar noch höhere Bezüge. Denn im August steigt das Gehalt in ihrer Besoldungsgruppe A 13, Stufe 12, um über 200 Euro. Die Studienrätin würde dann ein neues Bruttogehalt von 6381,49 Euro (netto: rund 4672 Euro) beziehen.

Inzwischen hat jedoch die Staatsanwaltschaft Duisburg Ermittlungen gegen die Pädagogin aufgenommen. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung stellten die Behörden laut Angaben „potenziell beweiserhebliches Material“ sicher, das noch ausgewertet wird. Der Vorwurf: Die Frau soll während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin tätig gewesen sein. Allerdings verjährt eine mögliche Strafverfolgung wegen Betrugs nach fünf Jahren. Ihren Beamtenstatus könnte sie nur einbüßen, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt würde.
Sollten die Ermittler keine belastbaren Beweise finden, bleibt das bereits laufende Disziplinarverfahren. Dort sind Sanktionen wie Geldbußen, Kürzung der Bezüge, Herabstufung oder die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis denkbar. Allerdings gesteht eine Sprecherin der Bezirksregierung ein: „Eine Rückforderung bereits gezahlter Dienstbezüge sieht das Disziplinarrecht nicht vor.“ Und so würde die Lehrerin erneut als Siegerin hervorgehen.








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