Überlingen (Baden-Württemberg) – Für diese späte Rechnung aus seinem öffentlich zelebrierten Liebesleben fehlte ihm jegliches Verständnis. Schlagersänger Matthias Reim (68, „Verdammt, ich lieb‘ dich“) hatte in früheren Karrierejahren wiederholt Unstimmigkeiten mit dem Fiskus, doch die jüngste Forderung traf den Musiker völlig überraschend. Da Reim die Trennung von seiner damaligen Ehefrau Sarah (46) im Jahr 2013 nicht den Steuerbehörden gemeldet hatte, wurde er zur Nachzahlung von 35.000 Euro herangezogen.
Doch wie kam der Künstler in diese prekäre Lage? Seit 2013 ist Reim mit seiner heutigen Frau Christin Stark (36) liiert, den Bund fürs Leben schlossen die beiden 2020. Als sie sich kennenlernten, befand sich der Musiker noch in seiner dritten Ehe mit Sarah. Die Affäre mit Christin sollte unter Verschluss bleiben – bis ein Fotograf das Paar bei einem romantischen Mittagessen in Berlin ablichtete. Nach der Veröffentlichung des Bildes durch eine Nachrichtenagentur kam es zwischen Sarah und Matthias zur finalen Trennung. Sarah verließ Reims Villa, Christin zog an ihrer Stelle ein.

Acht Jahre später holte die Trennung den Sänger finanziell ein. Seine Worte: „2021 flatterte mir Post vom Finanzamt ins Haus. Man verlangte von mir, für mehrere Jahre Steuern nachzuentrichten. Als Begründung wurde der Artikel angeführt, der belegen würde, dass ich seit damals nicht mehr mit meiner Ehefrau zusammengelebt hätte. Ich hätte demnach in der Single-Steuerklasse 1 gesteckt und nicht in der günstigeren für Verheiratete. Und das, obwohl die Scheidung von Sarah und mir erst 2017 erfolgte.“

Matthias Reim steckte in der falschen Steuerklasse
Die Neuberechnung summierte sich auf eine Nachzahlung von 35.000 Euro. „Zunächst wollte ich das nicht glauben und ließ es überprüfen. Leider musste ich dem Finanzamt recht geben. Denn bei einer dauerhaften Trennung rutscht man zurück in die teurere Single-Steuerklasse 1 – selbst wenn man offiziell weiterhin verheiratet ist. Das war mir nicht bewusst.“
Der Stuttgarter Steuerberater Sascha Matussek (42) erläutert: „Der Wechsel von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 1 erfolgt ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die dauerhafte Trennung folgt. Im Trennungsjahr selbst darf die Steuerklasse 3 bis zum 31. Dezember behalten werden. Der Klassenwechsel passiert nicht automatisch, sondern muss dem Finanzamt über das Formular ‚Erklärung zum dauernden Getrenntleben‘ mitgeteilt werden.“ Da Matthias Reim also annähernd vier Jahre in der falschen Steuerklasse geführt wurde, blieb ihm nichts anderes übrig, als den Betrag zu begleichen.


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