München – „Ich werde Sie in einen kurzen Traum schicken, dann fliegen Sie auf die Transportliege.“ Mit diesen Worten soll Notarzt Dr. Dirk B. (65) laut Anklage eine Patientin angesprochen haben, die nach einem Sturz über Beinschmerzen klagte. Wenig später verlor Christa M. (†74) das Bewusstsein – und erwachte nie wieder.

Vor dem Landgericht München muss sich der Mediziner nun verantworten, unter anderem wegen des Vorwurfs des Totschlags. In den Jahren 2017 und 2018 soll er bei Notarzteinsätzen in Oberbayern wiederholt Patienten ohne medizinische Notwendigkeit das Narkosemittel Propofol verabreicht haben. Weltweite Bekanntheit erlangte dieses Medikament 2009, als Pop-Ikone Michael Jackson (†50) an einer Überdosis starb.

Christa M. (†74) war eine aktive Frau, ging gerne wandern und unternahm Radtouren.

„Meine Schwägerin könnte noch leben“, bedauert Rainer M. (77). Seine Familie warte seit acht Jahren auf eine juristische Aufarbeitung des Falles.

„Sie saß noch auf der Bettkante, war ansprechbar“

Im April 2018 war Christa M. spätabends gestürzt. Als sie in der Nacht über Schmerzen klagte, verständigte ihr Ehemann den Notarzt. Eine anwesende Rettungssanitäterin schilderte im Prozess: „Sie saß noch auf der Bettkante, war ansprechbar.“ Ein Beinbruch wurde vermutet. „Nachdem der Notarzt ihr das Mittel gegeben hatte, kippte sie rückwärts ins Bett“, berichtete die Sanitäterin weiter.

Michael Jackson starb 2009 an einem Atemstillstand, nachdem ihm Propofol als Einschlafhilfe verabreicht worden war

Patientin starb nach Atemstillstand an Hirnschaden

Anschließend habe es „viel zu lange“ gedauert, bis die Frau beatmet wurde. Laut Staatsanwalt Matthias Enzler vergingen rund 30 Minuten. Dr. B. habe zweimal erfolglos versucht, sie zu intubieren. „Eine medizinische Indikation für Propofol bestand hier nicht“, betont Dr. Markus Frank, Anwalt der Hinterbliebenen. Besonders kritisch: Christa M. litt an einer Herzerkrankung. Die Frau entwickelte eine Atemdepression, erlitt einen Hirnschaden und verstarb wenige Tage später. Ihr Ehemann, der inzwischen verstorbene Bruder von Rainer M., habe sehr getrauert: „Sie waren 17 Jahre verheiratet und glücklich.“ M. zeigt sich überzeugt: „Es wurden viele Fehler gemacht.“

Propofol ist bekannt als Arznei zur Einleitung von Narkosen für Operationen und Kurzzeit-Sedierungen bei Untersuchungen

In 14 weiteren Fällen soll B. bei Notarzteinsätzen Propofol verabreicht und Patienten dadurch gefährdet haben. Laut Anklage lag eine Patientin nach einer Behandlung wegen Hustenreizes sogar im künstlichen Koma. Der Angeklagte rechtfertigte sich zu Prozessbeginn: Das Mittel werde auch zur Sedierung eingesetzt, und er habe die Patienten schmerzfrei transportieren wollen.

Hinterbliebener Rainer M. (77) war früher selbst Anästhesist. Der Schwager der Verstorbenen sagt: „Es wurden viele Fehler gemacht.“

Der Arzt praktiziert bis heute, allerdings wurde ihm nach Informationen eine gerichtliche Untersagung von Narkosetätigkeiten erteilt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm mehrjährige Haftstrafen. „Das Gericht könnte dann auch ein Berufsverbot aussprechen, wenn ein Arzt etwa seine Pflichten grob verletzt und nicht nach geltenden Standards gehandelt hat“, erläutert der renommierte Münchner Strafverteidiger David Mühlberger auf Anfrage. Vor Gericht zeigte sich der Mediziner betroffen: „Der Tod der Patientin hat mich sehr betroffen gemacht. Ich habe mich gefragt, ob ich etwas falsch gemacht habe.“ Eine Antwort darauf blieb er schuldig.