Berlin – Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gibt Millionenbeträge für externe Berater aus, obwohl die gesetzliche Rentenversicherung ohnehin unter Druck steht. Der Bundesrechnungshof kritisiert seit Jahren den laxen Umgang mit Beitragsgeldern. Nach einer neuerlichen Prüfung zeigt sich: Die versprochenen Reformen greifen nicht.
Die Kontrollmechanismen seien weiterhin „im Aufbau“ und hätten noch nie gegriffen, so die Prüfer. Besonders schwerwiegend: Der Rechnungshof wirft der DRV vor, das zentrale Problem zu ignorieren – ob die teuren externen Berater überhaupt nötig sind. Die eingeführte „Checkliste“ zur Prüfung neuer Beraterverträge sei ohne echte Kontrollen womöglich nur eine „Alibimaßnahme“.
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Bereits 2024 hatte der Bundesrechnungshof fehlende Nachweise für den Beraterbedarf, unzureichende Wirtschaftlichkeitsprüfungen und fehlerhafte Vergabeverfahren beanstandet – in „fast 100 Prozent“ der Fälle. Besonders brisant: Millionenaufträge gingen stets an dieselben Beratungsfirmen oder „persönlich bekannte“ Berater.
Hohe Kosten, geringer Nutzen für Versicherte
Einige exemplarische Verschwendungen:
- 765.000 Euro für eine Geschäftsordnung voller Worthülsen wie „Schweinerunden und Surfhören“.
- 4,7 Millionen Euro für „Unternehmensentwicklung“.
- 8,6 Millionen Euro für eine „Digitalstrategie“ ohne dokumentierte Ziele oder Ergebnisse.
- Bis zu 1,7 Millionen Euro für ein IT-Führungsbüro – unter anderem für Workshop-Moderationen durch einen „persönlich bekannten externen Berater“.
- Die DRV plante 150.000 Euro Reisekosten (inklusive Auslandsreisen) aus der Rentenkasse sowie 25.000 Euro für Ausstellungen, Messeauftritte und Standgebühren.
- Für die Teilnahme von Mitarbeitern an einer Podiumsdiskussion waren 3.000 Euro vorgesehen – ohne konkrete Begründung.
- Die Belegschaft einer Digital-Stabsstelle wuchs von drei auf 57 Personen, während die Beratungskosten weiter stiegen.
Prüfer fordern mehr Transparenz
Der Bundesrechnungshof verlangt vollständige Transparenz bei allen Beraterverträgen und regelmäßige Stichproben. Kritisch: Die DRV verbucht Beratungskosten inzwischen teilweise um. Ausgaben für „IT-nahe Beratung“ werden neuerdings als IT-Ausgaben geführt, nicht mehr als Beratungskosten. So werde verschleiert, ob die Kosten tatsächlich sinken oder nur in andere Haushaltstitel verschoben werden.


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