Berlin/München – Nach einem zwölfjährigen Warten, dem Einsatz von Anwälten und Gutachtern sowie einem langwierigen Prozess hat Kino-Star Til Schweiger (62) nun einen Erfolg vor Gericht errungen. Seine Hausratsversicherung muss ihm knapp eine halbe Million Euro für einen Wasserschaden in seiner Berliner Wohnung zahlen.

Der Schauspieler („Manta, Manta“) und ehemalige Tatort-Ermittler hat seinen Lebensmittelpunkt zwar überwiegend auf Mallorca, unterhält aber seit Jahren auch einen Wohnsitz in der deutschen Hauptstadt. Die 200 Quadratmeter große Wohnung in der beliebten Yorckstraße zwischen Kreuzberg und Schöneberg brachte ihm jedoch wenig Glück. Im Sommer 2014 platzte in dem Mehrfamilienhaus ein Leitungsrohr, wodurch 10.000 Liter Wasser die Räume des Stars überfluteten. Laut dem aktuellen Urteil des Münchner Landgerichts wurden dabei „die Bausubstanz und das Inventar in Mitleidenschaft gezogen“.

Nach der ersten Schadensbehebung folgte die nächste Katastrophe: Bei der Wiederinbetriebnahme der Heizung brach ein Feuer aus. Auch hier entstand laut Gericht „erheblicher Schaden“. Schweigers Hausratsversicherung, die Hiscox, bewertete die Lage offenbar anders und bot dem Schauspieler nach dessen Angaben nur „eine lächerlich kleine Summe“ an.

In der Yorckstraße hat Til Schweiger seinen Berliner Wohnsitz
In der Yorckstraße hat Til Schweiger seinen Berliner Wohnsitz

Fast 480.000 Euro für den Schauspieler

Seit dem Vorfall wechselten sich Gutachter in Schweigers Wohnung ab. 2019, nachdem alle Schäden und ihre Ursachen abschließend ermittelt waren, reichte der Schauspieler am Landgericht München Zivilklage ein – da die Hiscox-Versicherung ihren Sitz in der bayerischen Landeshauptstadt hat. Mehr als sechs Jahre später fiel nun das Urteil: Die Versicherung ist zur Zahlung von 385.929,57 Euro an Schweiger verpflichtet. Inklusive Zinsen erhält der Schauspieler insgesamt rund 480.000 Euro. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Schweiger forderte ursprünglich höhere Summe

Ursprünglich hatte Schweiger sogar knapp 160.000 Euro mehr verlangt. Er begründete dies mit einer notwendigen Generalsanierung der Wohnung nach den Schäden: Fußboden, Heizung, Sanitäranlagen, Küche, Wände und Einbauschränke. Zudem rechnete er Entsorgungs- und Planungskosten an. Das Gericht erkannte jedoch nur einen Teil der geltend gemachten Posten als erwiesen an.

Schweigers telefonischer Kommentar nach über zehn Jahren Rechtsstreit: „Endlich! Hat auch lang genug gedauert!“