Berlin – Der neue Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), der heute vorgestellt wird, wirft der AfD eine fortschreitende Radikalisierung vor. Die Partei vertrete ein „ethnisch-abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis“, das mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. „Liberal-konservative Positionen“ seien in der Partei kaum noch auszumachen. Stattdessen gewännen zunehmend Ansichten des sogenannten „solidarisch-patriotischen Lagers“ die Oberhand, das vom Verfassungsschutz als völkisch-nationalistisch eingestuft wird.

Die Behörde stellt zudem fest, dass ein Abrücken von verfassungsschutzrelevanten Positionen im Jahr 2025 „nicht festzustellen“ gewesen sei. Besonders kritisch betrachtet der Verfassungsschutz Äußerungen von AfD-Politikern, die Begriffe wie „Umvolkung“ oder „Großer Austausch“ verwenden. Diese Narrative würden in der Agitation der Partei regelmäßig aufgegriffen.

Ausriss aus dem Jahresbericht des BfV 2025, Seite 130

Im Bericht werden auch Aussagen von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke und der Bundestagsabgeordneten Christina Baum (70) als Belege angeführt. Höcke hatte geäußert, das Wort „Umvolkung“ werde tabuisiert und kriminalisiert. Er sagte: „Dieses Schlagwort wird uns heute bereits als Indikator für vermeintliche ‚Verfassungsfeindlichkeit‘ verkauft, obwohl es doch keinen größeren Angriff auf diese Ordnung geben kann, als den sukzessiven, aber planmäßig organisierten Austausch des Souveräns des Grundgesetzes“ – eine typische Verschwörungstheorie von Rechtsextremisten.

Björn Höcke (54, AfD) ist im Visier des Bundesamts für Verfassungsschutz

Mit Blick auf die von AfD-Politikern geforderte „millionenfache Remigration“ gelangt der Verfassungsschutz zu dem Schluss, dass diese Forderungen über bloße Abschiebungen hinausgehen. Sie könnten sich gegen Menschen richten, die aus Sicht der Partei nicht als „ethnisch deutsch“ gelten. Die AfD unterhalte „verfestigte Verbindungen“ zu Akteuren der sogenannten Neuen Rechten. Genannt werden das berüchtigte Institut für Staatspolitik in Sachsen-Anhalt, der Verein „Ein Prozent“ und das „Compact“-Magazin.

Extremisten-Potenzial deutlich gewachsen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bereits im Mai 2024 bestätigt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Partei zurückgewiesen hat, ist diese Entscheidung inzwischen rechtskräftig. Der Verfassungsschutz zieht daraus ein klares Fazit: Eine Mäßigung der Partei sei nicht erkennbar – im Gegenteil, der ideologische Kurs der AfD habe sich weiter verfestigt.

Der neue Verfassungsschutzbericht zeigt zudem: Das rechtsextremistische Personenpotenzial ist innerhalb eines Jahres kräftig gewachsen – auf 59.850 im vergangenen Jahr (+16,2 Prozent). UND: Allein unter den rund 73.000 AfD-Parteimitgliedern gibt es den Verfassungsschützern zufolge ein rechtsextremistisches Personenpotential von inzwischen 28.000 Menschen – ein Plus von rund 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2024 (20.000 Personen). Heißt: Bis zu 38 Prozent der AfD-Mitglieder stehen im Verdacht, rechtsextrem zu sein.