Berlin – Wer erhält eine Gehaltserhöhung und wie hoch fällt diese aus? Fragen, die für den Geldbeutel von Hunderttausenden Beamten von zentraler Bedeutung sind. In Berlin erhöht der Beamtenbund nun den Druck und verlangt Aufklärung über die fälligen Nachzahlungen: Gibt es in der Hauptstadt 1,3 oder sogar 7,2 Milliarden Euro für die 13 Jahre mit zu geringen Bezügen? Auf den Einzelnen umgerechnet können das mehrere Zehntausend Euro pro Kopf sein. The Pik erfuhr: Die Besoldungsbombe wird mit Sicherheit erst Monate nach der Berlin-Wahl (20. September) gezündet – ebenso wie in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, die ebenfalls im September wählen. Andere Regierungen sind bereits weiter, zwei planen keinen Nachschlag.
Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen September über die bisherige Entlohnung, insbesondere in Berlin, geurteilt: verfassungswidrig! Die Bezüge waren über viele Jahre zu langsam gestiegen und niedrige Besoldungsgruppen hatten einen zu geringen Abstand zum Sozialhilfeniveau. Die Karlsruher Richter setzten neue Maßstäbe, die je nach Ausgangslage von Kiel bis Dresden unterschiedliche Folgen haben.

Nachschlag nur für Beamte, die sich wehrten?
Bis Ende März 2027 muss Berlin handeln. „Die Reparatur der Fehler der Vergangenheit vor unserer Regierungszeit wird ein wesentlicher Teil zukünftiger Koalitionsverhandlungen sein“, sagt CDU-Fraktionschef Dirk Stettner (56). Die offene Frage in der Hauptstadt: Bekommen alle bis zu 72.000 jemals Betroffenen einen Nachschlag? Das hatten die Richter zwar nicht verlangt, klingt aber gerecht – und ist trotzdem illusorisch: Es würde 7,2 Milliarden Euro kosten, ein Sechstel des kompletten Berlin-Etats. Profitieren von der Nachzahlung werden vermutlich nur die 41.300 Dienstkräfte, die in den Vorjahren Widerspruch gegen ihre gewährte Besoldungshöhe eingelegt haben. Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 2B5.26) vom Mai könnte dabei auch ein einmaliger Widerspruch ausreichen. Kosten für die Schuldenhauptstadt: mindestens 1,3 bis 3,7 Milliarden Euro.
Jeder Fall muss individuell berechnet werden, 50 Berliner Finanzexperten sind dafür abgestellt, prüfen etwa Beförderungen, geänderte Familienverhältnisse in der fraglichen Zeit. Die Tabellen nach 41 Besoldungsgruppen, die The Pik vorliegen, füllen rund 80 Seiten.
Beispiel lediger Polizeimeister (A7, aktuell monatlich 3256 Euro/brutto): Gezahlt wurde 2008 ein Jahresbrutto von 27.227 Euro – jetzt wird nachträglich korrigiert auf 27.900 Euro. Oder im Jahr 2020: Gezahlt wurden 37.177 Euro Jahresbrutto, angemessen sind 37.624 Euro (+ 1,2 Prozent). Bei der Nachzahlung der Differenzbeträge wird Monat um Monat, Jahr um Jahr aufaddiert.
So sieht’s in den anderen Ländern aus
Schleswig-Holstein (47.800 Beamte) hat schon früh auf die Karlsruher Richter reagiert. Im Norden will man im November rückwirkend für 2025 plus 3,2 Prozent zahlen und für 2026 rund 4 Prozent nachzahlen – macht 3000 bis 13.000 Euro pro Kopf (Kosten: 460 Millionen Euro).
Hamburg (45.000 Beamte) beschloss im Juni, zusätzlich zur Tariferhöhung ab diesem Jahr eine jährliche Sonderzahlung von 27 Prozent eines durchschnittlichen Monatsgehalts einzuführen. Für die Jahre 2011 und 2012 gibt es Sonderzahlungen von 17,5 und 30 Prozent. Für 2025 extra 7,5 Prozent. Dem Beamtenbund ist das nicht genug.
Bremen (13.821 Beamte) legte vergangene Woche auch für alle Pensionäre fest: Rückwirkend zum Januar 2024 werden die Bezüge um 2,5 Prozent angehoben, wobei Senatoren leer ausgehen. Die Nachzahlung (geplant im Dezember) kostet die Hansestadt 120 Millionen Euro.
Thüringen (33.000 Beamte) zahlt allen ab 2026 +4,8 Prozent aufs Jahresbrutto. Rückwirkend für die Jahre 2008 bis 2025, aber nur für die Beamten, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben (laut Beamtenbund 15.000). Sonst wären zu den jetzt veranschlagten 166 Millionen weitere 400 Millionen Euro fällig.
Zwei Süd-Länder verteilen keinen Nachschlag
Baden-Württemberg und Sachsen wollen die weitere Rechtsprechung abwarten. Brandenburg, Niedersachsen, NRW, Saarland, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt brauchen noch Zeit für ihre Nachschlag-Regelung. Rheinland-Pfalz hält nach Prüfung der Rechtslage eine Neuregelung für „nicht angezeigt“. Ebenso erklärt Bayerns Finanzminister Albert Füracker (58, CSU) gelassen: „Die bayerische Besoldung ist nach unseren fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten auch nach der neuesten Gerichtsentscheidung verfassungskonform.“
Volker Geyer (60), Chef des Deutschen Beamtenbundes: „Besonders für die unteren Besoldungsgruppen ist die Einkommenssituation inzwischen völlig inakzeptabel. Es gibt Fälle, in denen die Alimentation das Niveau der Grundsicherung unterschreitet. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt und geschworen, unsere Verfassung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Sie erwarten zu Recht, dass ihre Dienstherren dies auch tun.“ Geyer macht Druck: „Egal ob Bund oder Länder: Wir fordern, dass die Politik die relevanten Verfassungsgerichtsurteile seit 2005 endlich umsetzt und bis Ende des Jahres eine verfassungsgemäße und amtsangemessene Alimentation für alle Beamtinnen und Beamten sicherstellt.“







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