München – Seit über 60 Jahren lebte eine Münchnerin unwissentlich über einem gefährlichen Waffenarsenal. Etwa zehn Tonnen Munition aus dem Zweiten Weltkrieg lagerten unter dem Grundstück von Melitta Meinberger (81). Für die Beseitigung dieser Altlasten soll die Rentnerin nun selbst aufkommen – dagegen klagt sie vor dem Verwaltungsgericht.

„Ich bin erleichtert, dass mein Grundstück nun bombenfrei ist. Aber es ärgert mich, denn ich kann nichts für die Munition, soll aber zahlen – und mein Nachbar nicht“, so Meinberger. Fast ihr ganzes Leben verbrachte die Seniorin in dem Häuschen am Stadtrand von München. 1954 zog sie mit ihren Eltern ein, später baute sie das Gebäude aus. Inzwischen lebt auch ihre Tochter in dem Anwesen. Dass sie all die Jahre auf einem Pulverfass saß, erfuhr Melitta Meinberger erst 2017, als auf dem Nachbargrundstück gebaut wurde und Munition im Erdreich zum Vorschein kam – auch in ihrem Garten.

Meinbergers Haus 2017 während der Räumungsaktion. Die Rentnerin: „Wir haben in einer Kiesgrube gelebt.“

Grundstück liegt auf ehemaligem Panzerschießstand

Das Haus steht auf einem früheren Wehrmachtsgelände mit einem Panzerschießstand. In einem Löschwasserbecken wurde nach Kriegsende Munition versenkt, das Becken anschließend zugeschüttet. Mehr als 70 Jahre später kamen die Granaten, Panzerminen und Artilleriegeschosse wieder ans Tageslicht. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst rückte in der Siedlung an. Im Umkreis von 100 Metern mussten alle Häuser evakuiert werden – wegen Granatensprengungen vor Ort. 200 Anwohner waren über Wochen ausquartiert. Die Gesamtkosten beliefen sich auf über 1,7 Millionen Euro.

Teilweise wurden Granaten vor Ort im Garten gesprengt
Insgesamt mussten über zehn Tonnen Munition beseitigt werden. Die Siedlung war über Wochen gesperrt

Der Bund übernahm 1,15 Millionen Euro, die Stadt München steuerte 400.000 Euro bei. Von den verbleibenden 170.000 Euro sollte Melitta Meinberger 45.000 Euro selbst tragen. Doch die Rentnerin wehrt sich gegen den Bescheid der Stadt! Sie fühlt sich ungerecht behandelt: „Mein Nachbar musste gar nichts bezahlen.“ Zudem stellt sie die Frage: „Warum wurde auf einem Munitionslager überhaupt Baugrund ausgewiesen?“

Am Dienstag, neun Jahre nach der Räumung, landete ihr Fall vor dem Verwaltungsgericht. Vertreter der Stadtverwaltung erklärten, dass das Löschwasserbecken mit der Munition zu 90 Prozent unter Meinbergers Grundstück gelegen habe. Daher könnten die Kosten für die Rentnerin laut Gericht sogar noch deutlich höher ausfallen.

Das Haus von Melitta Meinberger heute

Rentnerin drohen noch höhere Kosten

„Die Stadt könnte einen neuen Bescheid erlassen und anteilsmäßig auch 90 Prozent der verbliebenen 170.000 Euro in Rechnung stellen“, so die Richterin. Zwei Wochen Bedenkzeit hat sie nun. Besonders bitter für die Seniorin: Nach der Räumungsaktion glich ihr Grundstück einer Kiesgrube. „Ich musste 80.000 Euro ausgeben, um das Grundstück wieder in einen ordentlichen Zustand zu bringen.“ Ihre Ersparnisse seien fast aufgebraucht.


Weltkriegsbomben auf dem Grundstück – wer trägt die Kosten?

Welche Kosten müssen Eigentümer tragen, wenn auf ihrem Grundstück sogenannte Kampfmittel entdeckt werden? „Eine einheitliche gesetzliche Regelung gibt es bundesweit leider nicht. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt“, erklärt der Münchner Baurechts-Fachanwalt Dr. Florian Englert. Es handle sich um eine Ermessensentscheidung der Behörden von Fall zu Fall.

► Bei ehemaligen Liegenschaften des Dritten Reiches übernimmt der Bund einen Teil der Kosten.
► Eigentümer sind bei Bauvorhaben verpflichtet, das Grundstück auf Gefahrenquellen durch Kampfmittel untersuchen zu lassen und die Kosten hierfür zu tragen – etwa in Bayern, Baden-Württemberg und Berlin. In NRW oder Hamburg dagegen werden die Kosten häufig übernommen.
► Bei Verdachtsfällen haften Eigentümer in der Regel für das Freilegen der Flächen und das Sichern der Baugrube. Auch die Wiederherstellung etwa von Gartenflächen nach Grabungen ist Sache des Eigentümers.
► Der Staat übernimmt häufig die Kosten für die Bergung, Entschärfung und Entsorgung sowie für Evakuierungs- und Absperrmaßnahmen.