Berlin – Selbstzahler-Leistungen beim Arzt, sogenannte IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen), sind ein Milliardengeschäft. Jährlich geben die Deutschen rund 2,4 Milliarden Euro dafür aus. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht, der Patient bezahlt direkt.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) hat nun 61 dieser Leistungen auf ihre Wirksamkeit untersucht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Nur drei der geprüften Behandlungen haben einen nachweislich positiven Nutzen. Dazu gehören die Akupunktur zur Migräneprävention, die Immunprophylaxe gegen Blasenentzündung und die Lichttherapie bei Winterdepression. Bei allen anderen Leistungen ist die Wirkung unklar oder die Nachteile überwiegen sogar. Besonders kritisiert der MD:
Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrose: Kein Hinweis auf Nutzen, dafür mögliche Nebenwirkungen wie schmerzhafte Schwellungen. Kosten: 220 bis 300 Euro.
Durchblutungsfördernde Infusionen bei Hörsturz: Kein nachweisbarer Nutzen, aber Risiken wie Übelkeit. Kosten: 10 bis 25 Euro.
Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung: Geringe Treffsicherheit, Studien belegen keinen Nutzen. Kosten: 25 bis 53 Euro.
Anlassloser Blasenultraschall zur Früherkennung von Harnblasenkrebs: Ohne konkreten Verdacht kann es zu falsch positiven Ergebnissen kommen. Kosten: 11,66 Euro.
Nur drei von 61 IGeL-Leistungen sind wirksam
Gesundheitsökonom Christian Hagist (48, WHU) warnt vor den Folgen der geplanten Sparreform von Gesundheitsministerin Nina Warken (47, CDU): „Kurzfristig könnten Ärzte wegen der Einsparungen vermehrt Selbstzahler-Leistungen anbieten.“ Langfristig dürfte dieser Effekt jedoch nachlassen, so Hagist.
MD-Chef Stefan Gronemeyer (65) kritisiert: „IGeL sind weder medizinisch notwendig noch dringend – die meisten schaden eher, als sie nützen. Wir fordern daher eine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von 24 Stunden vor dem Kauf einer IGeL.“ Patientenschützer Eugen Brysch (63) verlangt sogar ein „Widerrufsrecht bis zu vierzehn Tage danach“.
Die Ärzteschaft verteidigt die Selbstzahler-Leistungen. Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erklärt: „IGeL sollten nicht pauschal verteufelt werden, sie können die medizinische Versorgung ergänzen.“ Im Einzelfall könnten solche Behandlungen hilfreich sein.


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