Berlin/Düsseldorf – Die umstrittenen Äußerungen des stellvertretenden Bundesvorsitzenden Sven Hüber (62) über die AfD sorgen innerhalb der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für erhebliche Unruhe. Ein Großteil der Mitglieder zeigt sich über den Beitrag in der Verbandszeitschrift („Richtig Nein sagen“) bestürzt, den Verfassungsrechtler als äußerst bedenklich einstufen. Nun haben sich die einflussreichsten Landesverbände der GdP deutlich von Hüber distanziert.
Den Anfang machte der nordrhein-westfälische Landesverband mit einem unmissverständlichen Statement gegen den Vize-Bundeschef. Darin heißt es wörtlich: „Die Aussagen von Sven Hüber geben nicht die Haltung der GdP NRW wieder. Wir distanzieren uns ausdrücklich und vollumfänglich von seiner Wortwahl, seinen Vergleichen und den daraus gezogenen juristisch problematischen Schlussfolgerungen.“
Kurz darauf zog der bayerische Landesverband nach. Unter dem Titel „Unsere Uniform hat keine Parteifarbe“ übt Bayerns GdP-Chef Florian Leitner deutliche Kritik an Hüber. „Wir betreiben keine parteipolitische Erziehung in Polizeireihen. Das brauchen unsere Polizeibeschäftigten auch nicht“, erklärte Leitner in einer Stellungnahme.
Wie aus informierten Kreisen zu erfahren ist, sind zahlreiche Mitglieder – auch in Führungspositionen der Polizei – über die Ausführungen Hübers entsetzt. Dieser vertritt unter anderem die These, dass ein Polizist bereits seinen Amtseid verletze, wenn er lediglich die AfD wähle. Zudem empfiehlt er den Polizeiführungen, sich angesichts eines möglichen Wahlsiegs der AfD in Sachsen-Anhalt schon jetzt auf einen „inneren Staatsnotstand“ einzustellen. Der Verfassungsexperte Prof. Volker Boehme-Neßler bewertet Hübers Aussagen als „verfassungsrechtlichen Unsinn“. Er wirft dem Gewerkschafts-Vize vor: „Er betreibt hier einen ganz problematischen Manipulationsversuch, versucht Polizisten mit Verweis auf ihre Beamtenpflicht unter Druck zu setzen und sie bei ihrer Wahl zu beeinflussen.“
GdP NRW: „Diensteid nimmt nicht das Wahlrecht“
Der nordrhein-westfälische Landesverband stellt nun klar: „Der Diensteid nimmt unseren Kolleginnen und Kollegen nicht das Wahlrecht. Und ein No-Go mit der AfD ist eine legitime gewerkschaftliche Position, allerdings keine rechtliche Folge des Diensteides.“ Aus dem bayerischen Landesbezirk verlautet dazu: „Wer (wie Hüber, Anm. d. Red) den Eindruck erweckt, Polizeibeschäftigte müssten gegenüber einer bestimmten politischen Partei in eine Art politischen ,Widerstand‘ treten, überschreitet eine Grenze.“
Vielerorts stößt es auf Unverständnis, warum die GdP-Führung den Beitrag des früheren DDR-Politoffiziers Hüber überhaupt in der Mitgliederzeitung veröffentlicht hat, ohne dabei ein Unbehagen zu verspüren. Bereits jetzt sollen Mitglieder ihren Austritt erklärt haben. Andere erwägen sogar, Strafanzeige gegen Hüber zu erstatten – um weiteren Schaden von der Gewerkschaft (über 200.000 Mitglieder) abzuwenden.

Bemerkenswert ist jedoch, dass sich ausgerechnet die Gewerkschaftsspitze bedeckt hält. Eine Nachrichtenagentur wollte von GdP-Bundeschef Jochen Kopelke (42) wissen, ob er die Ausführungen seines Stellvertreters mittrage. Eine entsprechende Anfrage vom Donnerstagvormittag blieb bislang unbeantwortet. Auch eine Anfrage von The Pik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB, Dachorganisation der GdP) ist bisher ohne Reaktion geblieben.



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