Pößneck (Thüringen) – Sie erhängte ihre Hündin an einem Strick an der Küchentür – und nur Wochen später soll Anna G. (21) versucht haben, sich einen Welpen zu kaufen!
Das traurige Schicksal von Mischlingshündin Jette (3) erschütterte Deutschland: Frauchen Anna G. und ihr Ex-Partner David S. (41) verabreichten dem Tier im November 2025 Spülmaschinentabs und vergifteten es mit Ibuprofen und Insulin – bis es hilflos am Boden lag und Blut spuckte. In Chat-Nachrichten machte sich das Paar über das leidende Tier lustig. Nach einer Woche voller Qualen griff Anna G. zum Strick und erhängte die Hündin.


Rottweiler-Welpen statt Reue
Jetzt sorgen neue Chats der Tierquälerin für Fassungslosigkeit: Offenbar plante die Frau, die damals in Pößneck (Thüringen) wohnte, sich kurz nach dem Tod von Jette einen neuen Hund anzuschaffen. G. habe einem Bekannten am 6. Dezember 2025 Fotos von Rottweiler-Welpen geschickt und dazu geschrieben: „Ohne Hund geht nich“.

Monatelang ahnte niemand, was Jette erleiden musste
Der Chatverlauf liegt der Polizei und dem Tierschützer Alexander Frick (35) von der Organisation „Löwenherz“ vor. Durch ihn wurde der Fall von Jette öffentlich bekannt: „Unglaublich. Kurz nachdem sie Jette hingerichtet hatte, schaute sie sich nach einem Hundewelpen um.“
Kripo und Staatsanwaltschaft ermitteln derzeit gegen die Tierquäler. Der Kadaver der Hündin wird exhumiert, Anna G. hatte ihn im Garten ihrer Eltern vergraben. Der Polizei liegt ein schriftliches Geständnis von G. vor, in dem sie die grausamen Taten detailliert beschreibt.
Tierquäler erstatten mehrere Anzeigen
Mittlerweile haben aber auch Anna G. und David S. Anzeige erstattet: Nachdem ihre persönlichen Daten im Internet veröffentlicht wurden, sei es zu Drohungen und Aufrufen zu Gewalt gekommen. Die Polizei warnt: „Hier können strafrechtliche Konsequenzen auf Personen zukommen.“

Tierbetreuungsverbot für Amt schwer durchzusetzen
Das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises hat bereits ein Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbot gegen Anna G. erlassen. Das Veterinäramt des benachbarten Landkreises Saalfeld, in den G. umgezogen ist, kontrollierte inzwischen ebenfalls, konnte aber keinen Hund bei ihr feststellen. Ein Sprecher des Amtes: „Eine Veterinärbehörde hat keine gesetzliche Möglichkeit, einer Person den lediglichen Kontakt mit Tieren Dritter zu verbieten.“







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