Kempten – Einem Ehepaar aus dem Allgäu wird vorgeworfen, mehr als zehn Jahre lang systematisch Parkscheinautomaten geplündert zu haben. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 1,9 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben. Demnach soll der 40-jährige Angestellte der Stadt Kempten zwischen 2020 und 2025 rund 1,34 Millionen Euro unterschlagen haben, wobei ihn seine 38-jährige Ehefrau unterstützt habe. Bereits ab 2015 hätten die beiden weitere 584.000 Euro entwendet – diese Taten sind jedoch verjährt. Beide befinden sich seit ihrer Festnahme im November, also seit vier Monaten, in Untersuchungshaft.
Der Betrug kam im November ans Licht, nachdem eine Bank verdächtige Bareinzahlungen gemeldet hatte. Das Finanzinstitut erstattete aufgrund von Geldwäscheverdacht Anzeige. Die Ermittlungen führten zu dem Paar.
Das Vorgehen der Täter
Seine Tätigkeit bei der Stadt bot die ideale Gelegenheit: Der 40-Jährige war für das Leeren der Parkscheinautomaten zuständig und hatte somit Zugang zu Schlüsseln und Geldkassetten. In mindestens 840 Fällen soll er über die Jahre Münzgeld entwendet haben. Für 335 dieser Fälle aus dem nicht verjährten Zeitraum liegt nun die Anklage vor.
Die erbeuteten Gelder wurden auf ihre Konten eingezahlt oder direkt in Supermärkten gegen Gutscheine getauscht, mit denen sie anschließend ihre Einkäufe bezahlten.
Konsequenzen trotz Verjährung
Die mutmaßlichen Diebstähle in Höhe von etwa 584.000 Euro ab dem Jahr 2015 können zwar strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft die Einziehung von Vermögenswerten in entsprechender Höhe beantragt. Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann begründete dies damit, dass die Beschuldigten die finanziellen Vorteile aus diesen Taten nicht behalten dürften, auch wenn die Strafverfolgung verjährt sei.
Der Fall liegt nun beim Landgericht Kempten, das über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden muss. Die Stadt Kempten hat als Reaktion bereits Maßnahmen ergriffen: Neue Schlösser wurden installiert, die Kontrollen verschärft und die Aufgabe an einen externen Dienstleister übertragen.


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