Magdeburg (Sachsen-Anhalt) – Mit Fäusten und Tritten attackierte Fred J. (damals 14 Jahre und 9 Monate) den 33-jährigen Steven Z. nach einem Streit auf offener Straße. Während der Bauarbeiter im Sterben lag, filmte der Jugendliche die Tat und kommentierte das widerliche Video mit den Worten: „Guckt, den habe ich umgehauen. Ich schwör’, der steht nicht mehr auf.“ Nun erging in Magdeburg das Urteil (Az. 503 KLs 14/25) gegen den inzwischen 16-Jährigen.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verhängte das Gericht eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Für die Angehörigen des Getöteten fühlt sich dieses Urteil nicht wie Gerechtigkeit an.

Steven Z. (†33) wurde im Juni 2024 auf dem Friedhof Alt-Olvenstedt in Magdeburg beigesetzt
Steven Z. (†33) wurde im Juni 2024 auf dem Friedhof Alt-Olvenstedt in Magdeburg beigesetzt

Boxerfahrung, aber keine Reue

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In einer Verhandlungspause sprachen Reporter mit dem Angeklagten. Er legte ein Geständnis ab und gab zu, das Video gedreht und bei Snapchat hochgeladen zu haben. Die Aufnahme wurde am Männertag 2024 vielfach geteilt und kommentiert.

Hinter verschlossenen Türen räumte Fred J. zudem ein: Er habe seit längerem Boxen trainiert und sei zur Tatzeit wegen eines Streits mit seinem leiblichen Vater wütend gewesen. Die Jugendgerichtshilfe zeichnete ein düsteres Bild des Angeklagten: Bislang habe er kein Resozialisierungsangebot angenommen und jede Maßnahme nach kurzer Zeit abgebrochen.

Stiefvater: Urteil ist ein Schlag ins Gesicht

Stevens Mutter und sein Bruder nahmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Stiefvater Heiko wurde der Zutritt verwehrt: „Ich habe den Jungen von klein auf großgezogen, aber weil wir nicht blutsverwandt sind, durfte ich nicht in den Saal.“ Nachdenklich fügt er hinzu: „Im Nachhinein bin ich froh, dass ich das Urteil nicht hören musste. Ich weiß nicht, wie ich reagiert hätte.“

Heiko D., der Stiefvater des getöteten Stevens (†33), hält das ergangene Urteil nicht für angemessen
Heiko D., der Stiefvater des getöteten Stevens (†33), hält das ergangene Urteil nicht für angemessen

Für den Stiefvater ist das Urteil eine Farce. „Es fühlt sich nicht gerecht an. Ich kann meinen Jungen nie wieder in die Arme nehmen. Nie wieder mit ihm reden. Nie wieder lachen. Und der Totschläger ist – wenn alles gut läuft – in ein paar Monaten auf Bewährung wieder frei“, sagt Heiko voller Trauer.

Ein kleiner Trost für die Familie: Vorerst begegnen sie dem Angeklagten nicht mehr auf der Straße. Fred J. war erst vor wenigen Wochen zu seiner Freundin gezogen, in eine Wohnung direkt am Tatort. Stevens Mutter lebt nur wenige Schritte entfernt. Das Urteil aus Magdeburg ist noch nicht rechtskräftig.