Dortmund – Im Amtsdeutsch lautet die Bezeichnung: Missbrauch eines Schallzeichens. Gemeint ist das unerlaubte Hupen. Uwe Kisker (65) musste erst googeln, als er den Brief vom Polizeipräsidium Dortmund erhielt. Dabei wollte er doch nur ein kleines Kätzchen retten.

„Letzten Mittwoch kam der Brief von der Polizei. Ich bin erst einmal erschrocken. Mir fiel nichts ein, was ich falsch gemacht haben könnte“, berichtet der Rentner. Das Schreiben forderte ihn auf, ein Verwarngeld von fünf Euro zu bezahlen.

Dieses Schreiben der Bußgeldstelle erhielt der Rentner zwei Monate nach seiner „Tat“
Dieses Schreiben der Bußgeldstelle erhielt der Rentner zwei Monate nach seiner „Tat“

Katze lief vor das Auto

Ihm wurde vorgeworfen, am 25. Februar 2026 – also rund zwei Monate zuvor – unerlaubt gehupt zu haben: „Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen.“ Zunächst hielt Kisker das für einen Scherz. „Dann erinnerte ich mich. Ich fuhr mit meinem E-Auto in der Dortmunder Innenstadt. In einer 30er-Zone sah ich plötzlich ein Kätzchen am Straßenrand, das auf die Fahrbahn wollte. Ich bremste und hupte, weil mein Auto so leise ist, damit das Tier wegrennt.“ Das tat es auch.

Kisker fuhr weiter, überzeugt, nichts Unrechtes getan zu haben. Was er nicht wusste: Eine Radfahrerin fühlte sich offenbar durch sein Hupen belästigt – und erstattete anonym Anzeige.

Der Rentner zahlte bereitwillig die 5 Euro. „Ich habe damit ein Katzenleben gerettet. Das ist es mir wert“
Der Rentner zahlte bereitwillig die 5 Euro. „Ich habe damit ein Katzenleben gerettet. Das ist es mir wert“

Radfahrerin erstattete anonym Anzeige

Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher der Polizei Dortmund (Nordrhein-Westfalen): „Eine Radfahrerin hat online Anzeige erstattet. Sie war dort unterwegs, als das Fahrzeug sie überholte. Sie erschrak so sehr durch das Hupen, dass sie beinahe gestürzt wäre. Bei Ordnungswidrigkeiten haben die Kollegen einen gewissen Ermessensspielraum. Da die Radfahrerin hätte zu Schaden kommen können, wurde die Ahndung beschlossen.“

Kisker hätte Stellung nehmen und seine Version mit der Katze schildern können. Möglicherweise wäre das Verfahren dann eingestellt worden. Doch er entschied sich zu zahlen. „Ich habe mit fünf Euro ein Katzenleben gerettet. Das ist es mir wert.“

Wann Hupen erlaubt ist

Die Straßenverkehrsordnung regelt in Paragraf 16, wann gehupt werden darf. Innerorts ist das „Schallzeichen“ nur zur Warnung vor konkreten Gefahren erlaubt. „Außerorts darf man als Ankündigung des Überholens hupen“, so der Polizeisprecher.