Mühldorf/Inn – Ein skandalöser Fall von Amtsmissbrauch: Der ehemalige Stadtkämmerer von Mühldorf, Thomas G. (63), soll sich über Jahre hinweg schamlos an der Stadtkasse bereichert haben – für Einkäufe wie Leberkäsesemmeln, Kekse und Spülmaschinentabs. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 12.298,84 Euro. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, seinen Stellvertreter gedemütigt, beleidigt und geschlagen sowie seine Sekretärin auf unangemessene Weise berührt zu haben.
Vor dem Amtsgericht Mühldorf (Bayern) musste sich der Oberamtsrat am Freitag für diese Vorwürfe verantworten. Staatsanwältin Stephanie Windhorst schilderte gravierende Missstände.
Demütigungen und körperliche Angriffe
„Da war wohl eine gewisse Überheblichkeit im Spiel“, räumte G. ein, als er die Anschuldigungen von Staatsanwältin Windhorst vernahm: „Er soll seinen Vertreter in den Schwitzkasten genommen, ihm den Mittelfinger verbogen, ihn mit einer Unterschriftenmappe auf den Unterarm geschlagen und ihm gleichzeitig mit beiden Händen auf Brust und Rücken geprügelt haben.“
Höhepunkt der Erniedrigungen: „Der Angeklagte habe über einen Zeitraum von etwa einem Jahr mindestens einmal wöchentlich in den Büroräumen lautstark das Spottlied ‚Der Friedl, der Friedl, der hat einen kleinen Schniedel‘ gesungen, das für viele Mitarbeiter deutlich zu hören war.“ Ziel dieses Gesangs war ein Kollege. Auch seiner Sekretärin gegenüber habe er sich laut Staatsanwaltschaft unangemessen verhalten. Er nannte sie „Schatzi“, kommentierte ihren kurzen Rock und streichelte ihr über den Rücken.
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Geständnis vor Gericht
Nach einer rechtlichen Erörterung gestand der Angeklagte, der trotz Suspendierung weiterhin monatlich 3800 Euro von der Stadt bezieht, fast alle Vorwürfe. Dazu zählte auch die Abrechnung privater Termine als Dienstzeit. Thomas G. erklärte: „Wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich manche Dinge heute anders machen. Vielleicht habe ich mich selbst überschätzt.“
Vergleichsweise milde Strafe
Richter Greifenstein kam nach dem Geständnis zu einem zügigen Prozessende und verhängte acht Monate Haft auf Bewährung wegen Körperverletzung, Untreue und Beleidigung. Bei der Strafzumessung berücksichtigte er die überlange Verfahrensdauer seit 2021 sowie den angegriffenen Gesundheitszustand des Angeklagten, der über Schlaflosigkeit und Herzprobleme infolge der Vorwürfe klagte. „Außerdem muss er damit rechnen, dass ihm im Rahmen des Disziplinarverfahrens auch noch die Pensionsbezüge gekürzt werden“, führte Verteidiger Frank C. Starke aus.
„Dieses Verfahren wird ihn davon abhalten, weitere Straftaten zu begehen, das kann ich mit Sicherheit sagen“, ergänzte G.s zweiter Verteidiger Harald Baumgärtl. Den finanziellen Schaden muss der Ex-Kämmerer allerdings nicht unmittelbar ersetzen. Laut Richter müsse sich die Stadt das Geld auf dem zivilrechtlichen Weg zurückholen. Immerhin: Den letzten städtischen Haushalt unter seiner Verantwortung schloss Thomas G. mit einem Plus von 10 Millionen Euro ab.
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